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Schaler Nachgeschmack

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Aus dem profil 26/2015

Kommentar: Joseph Gepp

Wer sich heute nicht um Datenschutz sorgt, ist von gestern. Von der Kundenkarte im Supermarkt über den Facebook-Auftritt bis zur Vorratsdatenspeicherung: Staatliche und private Akteure zeichnen auf, was wir kaufen, was wir liken, wohin wir gehen.

Doch ausgerechnet in Steuer- und Bankangelegenheiten herrscht totale Intransparenz. Die Finanzbehörden können bisher nur mit großer Mühe in ein Konto schauen. Komplexe Wirtschaftskrimis zu lösen, die dem Steuerzahler mitunter Milliarden kosten, ist da schwierig.

Damit ist es jetzt vorbei. Die rot-schwarze Regierung hat, diesmal nicht untätig, einen weitreichenden Entwurf vorgelegt. Er schränkt das Bankgeheimnis stark ein und erleichtert Prüfungen und Ermittlungen bei mutmaßlichem Steuerbetrug.

Mit an Bord: die Grünen. Deren Zustimmung ist notwendig, denn dieses Gesetz braucht eine Zweidrittelmehrheit. Zwar sind die Grünen immerhin als einzige Oppositionspartei gegen ein strenges Bankgeheimnis. Dennoch zeigen sie sich nun bockig. Denn es gibt da ja auch noch den Datenschutz.

Deshalb haben die Grünen der Regierung nun eine Alibi-Aktion abverlangt: Jede Kontoöffnung muss von einem Richter bewilligt werden. Der ohnehin geplante Schutz vor Missbrauch (Vier-Augen-Prinzip, Rechtsschutzbeauftragter) – reiche nicht.

De facto ändert das zwar nicht viel. Aber es bleibt ein schaler Nachgeschmack. Da geht es in Sachen Steuergerechtigkeit endlich zur Sache – und ausgerechnet die Grünen steigen auf die Bremse.



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